§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Radsportverein Nattheim 1906 e.V. (RSV Nattheim) hat seinen Sitz in Nattheim, ist im Vereinsregister eingetragen und verfolgt gemeinnützige Zwecke. Er ist Mitglied im Württembergischen Landessportbund (WLSB) und bekennt sich zu umfassendem Kinder- und Jugendschutz.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck ist die Pflege und Förderung des Sports, wobei der Verein selbstlos tätig ist und keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgt.
Unsere historischen Wurzeln liegen im Radsport, weshalb der Verein den Namen Radsportverein trägt. Aktuell liegt der Schwerpunkt auf einer aktiven Rollkunstlauf-Abteilung.
Unsere Satzung ist dabei offen für die Zukunft gestaltet – weitere verwandte Disziplinen wie Inline-Skating, Rollhockey oder Kunstradfahren werden ausdrücklich nicht ausgeschlossen.
§ 3 Mitgliedschaft
Jede natürliche Person kann Mitglied werden, wobei der Vorstand über Aufnahmeanträge entscheidet.
§ 4 Rechte und Pflichten
Mitglieder anerkennen die Satzung und fördern die Vereinsinteressen.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
Beiträge werden gemäß Beitragsordnung erhoben; Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 6 Beendigung
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
